Umwelt- und Naturschutz
WIR KÜMMERN UNS UM WEIT MEHR ALS NUR UM DEN AUSBAU, DEN BETRIEB UND DIE ERHALTUNG DER AUTOBAHN. ERFAHREN SIE HIER, WELCHE AUFGABEN DES UMWELT‑, NATUR‑, GEWÄSSER‑, PFLANZEN- UND TIERSCHUTZES VIA NIEDERSACHSEN ÜBERNIMMT.
AKTIVER UMWELT- UND NATURSCHUTZ
EXTERNE UMWELTBAUBEGLEITUNG STEUERT UND ORGANISIERT ALLE MASSNAHMEN
Ob Wildtierüberführungen oder Gewässerschutz, ob Lärmemissionen oder Pflanzen- bzw. Tierschutz. VIA NIEDERSACHSEN hat gemäß Planfeststellungsbeschluss im Auftrag des Bundes eine externe Umweltbaubegleitung beauftragt, alle Maßnahmen zu koordinieren und unser Projekt dauerhaft zu begleiten. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen und Abstimmungen und natürlich auch finanzielle Mittel, um empfohlene Maßnahmen nachhaltig umsetzen zu können.
Die Umweltbaubegleitung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere beim Arten‑, Natur- und Landschaftsschutz werden die Auflagen und Nebenbestimmungen der Planfeststellungsbeschlüsse, der landschaftspflegerischen Begleitpläne sowie der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung umgesetzt.
Hierzu zählen auch Schutz- und Leiteinrichtungen, Vermeidungsmaßnahmen für Vögel, Fledermäuse, Bieber, Fischotter, Zauneidechsen und anderer Arten sowie Maßnahmen zum Schutz der Gehölzbestände und der vorhandenen Gewässer.
Maßnahmen im Natur- und Artenschutz
- Errichtung und Betrieb von Wildtierunterführungen
- Errichtung und Betrieb von Wildschutzzäunen
- Errichtung und Betrieb von Amphibienschutzzäunen
- Erweiterung von Brücken und Durchlässen als Querungshilfe für Tiere
- Vermeidung von nächtlicher Lichtbeeinflussung von Fledermäusen im Baubetrieb
- Errichtung und Betrieb von Irritationsschutzwänden
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Anpflanzungen und Pflegemaßnahmen an Grünflächen an der BAB und in externen Flächen
Maßnahmen im Wasserschutz
- Erweiterung von Brücken und Durchlässen zur Schaffung von mehr Raum für Gewässer
- Verlegung von Gewässern zur Verbesserung der Durchgängigkeit
- Errichtung und Betrieb von Entwässerungs- und Regenrückhalteanlagen
- Errichtung und Betrieb von Ölauffangeinrichtungen
- Hochwasserschutzmaßnahmen
- Baubegleitende Sicherung von Gewässern
Maßnahmen im Bodenschutz
- Schutz und Rekultivierung des belebten Oberbodens
- Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen belasteter Böden im BAB-Bereich
Maßnahmen im Abfallmanagement
- Entsorgung nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle aus Bau, Betrieb und Erhaltung der BAB entsprechend gesetzlicher Vorgaben
Maßnahmen im Immissionsschutz
- Errichtung und Betrieb von Lärmschutzwänden
- Vermeidung von Staubemissionen im Baubetrieb